Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Goethe-Freilichtbühne Porta Westfalica eV
§1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Goethe-Freilichtbühne als Veranstalter und dem Zuschauer; die Regelungen unter §§ 6-10 gelten auch für Veranstaltungen Dritter auf der Freilichtbühne. Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen Regeln. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Zuschauers wird widersprochen.
§2 Preise und Zahlung
Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Preisermäßigungen werden nur gegen Nachweis ihrer Voraussetzungen vor Ausgabe der Karten gewährt; maßgeblich ist das Vorliegen der Voraussetzungen am Vorstellungstag. Wird der Nachweis nicht entsprechend erbracht, gilt der nicht ermäßigte Preis. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen ist ausgeschlossen. Sofern nichts Anderes geregelt ist, ist der Eintrittspreis bei Ausgabe der jeweiligen Eintrittskarte fällig. Der Preis für vorbestellte Karten und Gruppenkarten ist spätestens 10 Tage vor der vereinbarten Ausgabe/Versendung fällig. Die Zahlung hat bar zu erfolgen, sofern nichts Anderes vereinbart ist.
§3 Eintrittskarten
Allein Eintrittskarten berechtigen zum Besuch einer Vorstellung; in Gutscheinen und Freikarten verbriefte Rechte werden bei der Ausgabe von Eintrittskarten berücksichtigt. Eintrittskarten bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Goethe-Freilichtbühne. Vorbestellte Karten sind spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen; anderenfalls ist die Goethe-Freilichtbühne berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie anderweitig zu vergeben. Die Goethe-Freilichtbühne behält sich vor, die vorbestellten oder vorverkauften Karten anderen Plätzen gleicher Kategorie zuzuordnen. Ein Umtausch ausgegebener Eintrittskarten ist vorbehaltlich der Regelung unter § 4 ausgeschlossen. Ersatzkarten werden nicht ausgestellt, sofern nicht die Goethe-Freilichtbühne den Verlust zu vertreten hat; dies gilt auch im Falle eines vom Zuschauer unverschuldeten Verlustes.
§4 Ausfall und Abbruch von Vorstellungen
Wird eine Vorstellung abgesagt oder innerhalb ihrer ersten Hälfte abgebrochen, zahlen wir das Eintrittsgeld aus oder tauschen die Karten in gleichwertige Gutscheine für eine andere Aufführung. Dazu müssen die Karten noch am Tag der ausgefallenen bzw. abgebrochenen Veranstaltung an der Abendkasse vorgelegt werden; ein späterer Umtausch ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Zuschauers auf Grund des Ausfalls/Abbruchs sind ausgeschlossen.
§5 Vorankündigungen, Besetzungen und Veranstaltungszeiten
Sofern nicht ausnahmsweise und ausdrücklich eine bestimmte Rollenbesetzung wesentlicher Vertragsbestandteil geworden ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Besetzung. Die Goethe-Freilichtbühne ist berechtigt, Vorstellungszeiten in zumutbarem Umfang zu ändern, ohne dass dem Zuschauer hieraus Rechte, insbesondere Erstattungs- und Minderungsrechte, erwachsen. Dies gilt auch für andere Angaben, z. B. auf Plakaten und in Publikationen; Änderungen bleiben vorbehalten.
§6 Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme der Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer von der Goethe-Freilichtbühne zu vertretenden Pflichtverletzung ist die Haftung der Goethe-Freilichtbühne ausgeschlossen. Soweit die Haftung nicht bereits ausgeschlossen ist, sind Schadensersatzansprüche des Zuschauers auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Soweit die Haftung der Goethe-Freilichtbühne ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt der Ausschluss bzw. die Beschränkung auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Goethe-Freilichtbühne.
§7 Aufzeichnungen
Bild- und Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind Zuschauern nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen die Goethe-Freilichtbühne, den/die jeweiligen Dateiträger vorübergehend zu beschlagnahmen. Der/die Datenträger werden zurückgegeben, wenn die Aufnahmen auf Kosten des jeweiligen Zuschauers bzw. Eigentümers gelöscht sind. Der Zuschauer erklärt sich mit der Erstellung und Verwendung von Aufnahmen, die während oder im Zusammenhang mit einer Aufführung gemacht werden und auch ihn erfassen, einverstanden; ein Vergütungs- oder Ausgleichsanspruch des Zuschauers ist ausgeschlossen.
§8 Hausordnung/Hausrecht
Soweit eine Hausordnung bekannt gemacht ist, gelten die darin aufgestellten Regeln. Unabhängig davon hat sich der Zuschauer so zu verhalten, dass andere Zuschauer und die Veranstaltung nicht unangemessen gestört oder belästigt werden. Insbesondere sind das Rauchen sowie jedwede Nutzung von Mobiltelefonen und Aufzeichnungsgeräten untersagt. Aufforderungen des von der Goethe-Freilichtbühne eingesetzten Personals ist umgehend Folge zu leisten; Uneinigkeit über die Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen berührt die Pflicht zu Folgeleistung nicht. Das Hausrecht umfasst insbesondere das Recht, den Zuschauer des Geländes zu verweisen.
§9 Datenschutz
Die Goethe-Freilichtbühne ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Zuschauers zu bearbeiten und zu speichern bzw. bearbeiten und speichern zu lassen. Eine Weitergabe zu Zwecken außerhalb der Geschäftsverbindung findet nicht statt.
§10 salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die inhaltlich der unwirksamen weitestmöglich nahekommt.
Goethe-Freilichtbühne Porta Westfalica eV